Als Hersteller der Elektronischen Patientenakte (EPA) treffen wir immer wieder auf die Frage: In welchem IT-Produkt sollte die DRG-Ermittlung stattfinden, und wo ist die inhaltliche Kompetenz? Die DRG-Ermittlung sollte in der EPA erfolgen, denn das wirtschaftliche Kodierergebnis - die Fallpauschale - kann nur vom "Kodierer" in der EPA beeinflusst werden.
Begründung