07.05.2016 • Einrichtung • Safety, Maschinen- und Anlagensicherheit, Arbeitsschutz • Security, Einbruchschutz, Perimeterschutz

Gasflaschen sicher & sauber lagern im Außenbereich nach der TRGS 510

Das Safe Gasflaschen-Lager der Typenreihe LIF von Säbu bietet die Vorteile eines geschlossenen Lagersystems vereint mit denen einer Drahtgitterkonstruktion. Gase, die schwerer sind als Luft, können gezielt entweichen durch eine Unterlüftung des Bodens und den dreiseitig angebrachten Lüftungskiemen. Die gelagerten Gasflaschen bleiben sauber und geschützt.

Safe steht für Sicherheit in der Gefahrstofflagerung, insbesondere bei der Lagerung von Druckgasflaschen im Freien. Der Gesetzgeber fordert mit der TRGS spezielle Sicherheitsmaßnahmen bei der Lagerung von Druckgasen: eine ausreichende Belüftung muss gegeben sein, die Druckgasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert und geschützt vor fremden Zugriff gelagert werden. Die geschlossene Konstruktion mit stabiler Tür und Sicherheitsschloss der Safe Gasflaschencontainer schützen die Gasflaschen vor Witterungseinflüssen, Diebstahl und Manipulation durch Fremde. Die Sicherung der Gasflaschen erfolgt durch verstellbare Haltevorrichtungen und Kettensicherungen. Durch umfangreiches Zubehör (z. B. Gitterrostebenen oder Fachebenen) können verschiedene Flaschengrößen gelagert werden. Lieferbar ist das Gasmagazin mit und ohne Boden. Ohne Boden besonders praktisch für das ebenerdige Einräumen und Entnehmen der Druckgasflaschen. (siehe Abb.) Dieser Gasflaschencontainer verfügt neben einer Statik nach Eurocode über eine langlebige, rundum verzinkte Konstruktion. Wird der Container mit Boden ausgeführt, besteht dieser aus einem verschweißten und verzinktem Rahmen. Seitenwände, Dach und Tür sind aus verzinkten Trapezblechen gefertigt. Die integrierten Regenrinnen auf den Längsseiten des Daches leiten Regenwasser kontrolliert ab.

Der Safe Gasflaschencontainer verfügt über eine vom TÜV geprüfte konstruktive Eigenbelüftung. Er entspricht so auch ohne Lüfter der TRGS 510, Nr. 2 und es können brandfördernde, brennbare oder neutrale Gase gelagert werden. Wird das Gasflaschenlager in der Nähe von Anlagen und Einrichtungen aufgestellt, von denen eine Brandförderung ausgehen kann, muss nach der TRGS 510, Abschnitt 10.3 ggf. ein Sicherheitsabstand von 5 m um die Druckgasbehälter eingehalten werden. Jeder Betreiber eines Gasflaschenlagers ist verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Das Safe Gasflaschenlager ermöglicht es den in der TRGS geforderten Mindestabstand von 5 m zu bestehenden Gebäuden bei einer entsprechend festgestellten Gefährdung zu unterschreiten.

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