31.08.2006 • Security, Einbruchschutz, Perimeterschutz

Türwächter nach EU-Norm EN 179

Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge ermöglichen in Gefahr geratenen Menschen den Aufenthaltsort auf kurzem Wege zu verlassen, um ins Freie bzw. an einen anderen sicheren Ort zu gelangen. Sie ermöglichen aber auch den Hilfskräften, in küzester Zeit Rettungsmaßnahmen einzuleiten.

In Büro- und Verwaltungsgebäuden, Einkaufszentren, Hotels, in öffentlichen Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Flughäfen, Messen, Ausstellungs- und Versamlungsräumen etc. halten sich stets viele Personen auf. Sie erwarten, dass sie die Türanlagen komfortabel und sicher passieren können.Im Notfall muß garantiert sein, aus den Gebäuden schnell und problemlos ins Freie zu gelangen. Diese ungehinderte Fluchtmöglichkeit wird durch besonders ausgestattete Tür- Öffnungs-Lösungen erreicht, die trotz evtl. Panikeinflüsse eine reibungslose Evakuierung garantieren.

Gleichzeitig müssen Türen in Rettungswegen auch vor Mißbrauch (Diebstahl, Vandalismus) geschützt werden, d.h. die Betreiber von Gebäuden u.ä. werden anstreben, die Notausgänge so zu sichern, dass auch keine unbefugten Personen weder in das Gebäude noch aus dem Gebäude hinaus gelangen können. Die Notausgänge sollten daher wenigstens mit Kontrollmitteln versehen sein, die durch ein Signal die Aufmerksamkeit anderer erwecken.

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